Betreuungsverfügung

In einer Betreuungsverfügung können Sie vorsorglich eine Person Ihres Vertrauens als möglichen Betreuer bestimmen. Wenn eine Betreuung erforderlich ist, wird diese Person dann zum Betreuer bestellt.

Sie können auch explizit Personen ausdrücklich ablehnen, auch daran wird das Gericht sich halten und diese Person nicht zum Betreuer bestellen.

 

Eine Betreuungsverfügung kann mit einer Vorsorgevollmacht verbunden werden, d.h., sie bestimmen, dass Ihr Vollmachtnehmer im Bedarfsfall als Betreuer bestellt wird. Dies kann erforderlich werden, wenn mit einer Vollmacht nicht alle Bereiche abgedeckt sind.

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Trier e.V.

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