Vormundschaftsgerichtliche Genehmigungen

Das Vormundschaftsgericht ist in Deutschland Teil eines Amtsgerichts und ist zuständig für die rechtliche Betreuung von Volljährigen, eine Unterbringung nach dem jeweiligen Landesgesetz über die Unterbringung von psychisch Kranken (PsychKG), für Vormundschaften und Pflegschaften für Minderjährige und für Adoptionsverfahren.

Es entscheiden Richter (als Einzelrichter) oder Rechtspfleger. Das Rechtspflegergesetz regelt, für welche Angelegenheiten der Richter und für welche der Rechtspfleger zuständig ist.

Für einige Handlungen benötigt der Betreuer eine vormundschaftsgerichtliche Genehmigung.

  • Abhebungen von gesperrten Konten
  • Wohnungskündigung- und Auflösung
  • Grundstücksgeschäften
  • Erbauseinandersetzungen
  • Erbauschlagungen
  • Kreditaufnahme
  • Arbeitsverträge
  • Mietverträge
  • Lebensversicherungsverträge
  • Unterbringung und unterbringungsähnliche Maßnahmen
  • Einwilligung in ärztliche Maßnahmen, wenn die begründete Gefahr besteht, dass der Betreute aufgrund der Maßnahme stirbt oder einen schweren länger dauernden Schaden erleidet